Seit Anfang September darf in der BnF (fast) alles fotografiert werden (Mittwochstipp 73)
Seit dem 7. September 2015 darf man in der französischen Nationalbibliothek sämtliche Dokumente für den eigenen Gebrauch fotografieren. Die neue Regel bezieht sich, wie die BnF auf ihrer Website bekanntgibt, auch auf Dokumente, die noch unter Autorschutz stehen (die rechtefreien Dokumente konnte man bereits fotografieren, was aber nicht allen BnF-Benutzern klar war). Bedingung ist, dass die Reproduktion nur für private Zwecke benutzt wird – man kann sie daher weder in einem Buch veröffentlichen, noch online zur Verfügung stellen. Die neue Regelung wird die Forschungsarbeit in der BnF erheblich erleichtern und wahrscheinlich auch zur besseren Konservierung der Dokumente beitragen. Um besonders empfindliche Bücher zu schützen, kann die BnF allerdings weiterhin Beschränkungen einführen, zumindest in der Forschungsbibliothek, in der Altdrucke und andere wertvolle Ausgaben konsultiert werden. Manche Dokumente können auch wegen eines expliziten Verbots der Rechteinhaber nicht fotografiert werden. Weiterhin sind Aufnahmen von Computerbildschirmen verboten und die Fotografien dürfen weder mit Blitzlicht noch durch Kontakt aufgenommen werden.
Die BnF folgt damit mit gewisser Verspätung einer Tendenz, die sich langsam in den französischen Bibliotheken durchsetzt, nicht zuletzt unter dem Druck der Benutzer, so zum Beispiel des Kollektivs SavoirsCom1, das seit 2012 Copy-Partys in den Bibliotheken veranstaltet, um die Benutzer auf das Recht hinzuweisen, private Kopien zu erstellen. Die BnF war mit dieser Auslegung des Code de la propriété intellectuelle (genauer gesagt, des Artikels L122-5, der von Privatkopien und anderen Ausnahmen vom Autorrecht handelt) allerdings bis jetzt nicht einverstanden und interpretierte ihn in einem restriktiven Sinne. Ihre eigene Gewerkschaft plädierte dagegen schon seit Langem für eine liberalere Politik in Bezug auf Privatkopien, denn vom Standpunkt der Bibliothekare war die bisherige Lage sehr unüberschaubar. Seit Anfang September ist es nun soweit – die Tatsache, dass die Pflichtabgaben für Privatkopien inzwischen auf Fotoapparate und Handys ausgeweitet wurden, hat dazu sicherlich beigetragen. Im Januar 2015 ist der BnF schon die Bibliothek Saint-Geneviève vorausgegangen, die auf ihrer Website auch auf die Möglichkeit hinweist, die Kopien zu Lehr- und Forschungszwecken zu benutzen. Andere Bibliotheken haben das Fotografieren von Dokumenten schon immer erlaubt, so zum Beispiel die BDIC.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kaja Antonowicz (30. September 2015). Seit Anfang September darf in der BnF (fast) alles fotografiert werden (Mittwochstipp 73). Franco-Fil. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/ou2z
2 Antworten
[…] zur historischen Forschung in Frankreich.Eigentlich hatte ich mich nur gefreut, dass in der BnF nun fotografiert werden darf, dann bin ich in den Mittwochs-Tipps hängengeblieben. Für uns interessant der Hinweis auf die […]
[…] zur historischen Forschung in Frankreich.Eigentlich hatte ich mich nur gefreut, dass in der BnF nun fotografiert werden darf, dann bin ich in den Mittwochs-Tipps hängengeblieben. Für uns interessant der Hinweis auf die […]