Seit Januar sind die Archivbestände zum Zweiten Weltkrieg vollständig zugänglich (Mittwochstipp 82 )

affiche KSeit dem 4. Januar 2016 sind die Archivbestände zum Zweiten Weltkrieg in den französischen Archiven vollständig zugänglich, wie das französische Nationalarchiv am 8. Januar auf seiner Website bekannt gab. Eine Verordnung, die kurz vor Weihnachten unterschrieben und am 27. Dezember 2015 im Journal officiel veröffentlicht wurde, hebt in der Tat die Zugangsbeschränkungen auf, die für viele Dokumente zum Zweiten Weltkrieg noch für mehrere Jahre gelten sollten – bis zum Ablauf der Frist von 75 Jahren, die der Code du patrimoine für die Konsultation von sensiblen Archivbeständen festlegt. Die Forscher, die sie einsehen wollen, brauchen von nun an keine Sondergenehmigung mehr – Dokumente  wie die polizeilichen Verhörprotokolle oder die Akten der Ausnahmegerichte des Vichy-Regimes sind jetzt für alle Interessierten ohne “dérogation” zugänglich, wenn sie nicht die Sicherheit des Landes berühren und deswegen weiterhin als unkommunizierbar eingestuft sind. Parallel dazu wurden die Archive aufgefordert, eine Überprüfung vorzunehmen, um die Zahl der aus diesem Grund gesperrten Bestände zu reduzieren.

Viele Dokumente zum Zweiten Weltkrieg waren in Wirklichkeit schon zuvor einsehbar – ein Rundschreiben von Lionel Jospin von 1997 hat das Einholen einer Sondererlaubnis erheblich erleichert und zwei weitere Regierungsrundschreiben (vom 10. November 1998 und vom 29. April 2002) haben die Fristen, die im Archivgesetz von 2008 vorgesehen sind, in Bezug auf manche Fonds der Vichy-Periode bereits aufgehoben. In der Praxis war die Situation allerdings wegen der Sensibilität dieser Archivbestände oft unklar – zahlreiche Dokumente waren aus Datenschutzgründen oder wegen der Einstufung als Staatsgeheimnis (secret de la défense nationale) nur bedingt zugänglich und Anträge auf eine Sondererlaubnis nahmen sehr viel Zeit in Anspruch. Der Historiker Gilles Morin erklärt diese Forschungshindernisse in einem Interview für die Zeitung La Croix; weitere Details dazu findet man im Artikel, der das Interview begleitete.

Seit Januar sind sämtliche Archive des Zweiten Weltkriegs zugänglich, darunter die bis jetzt gesperrten Archive der Kriminalpolizei aus den Jahren 1939-1945, die Akten zu den Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen in der Nachkriegszeit, die Archive der Ausnahme-, der Militär- und der Marinegerichte der Okkupationszeit sowie jene Archivbestände, die sich auf die Denazifizierung in der französischen Besatzungszone beziehen. Diese Liberalisierung geht nicht zuletzt auf die Mobilisierung der Historiker zurück, die im April 2015 François Hollande mit einer Petition zur Öffnung der Archive aufgefordert hatten. Die Forscher Gilles Morin und Sophie Coeuré wurden daraufhin im Elysée empfangen und in seiner Rede zum 8. Mai 2015 wurde dann die Öffnung von François Hollande offiziell angekündigt. Die Verordnung wird nicht nur die Arbeit der Historiker erleichtern, sondern diese Archivbestände auch Nicht-Historikern zugänglich machen, die bislang in der Regel keinen Anspruch auf eine Sondergenehmigung hatten – z. B. Privatpersonen, bisweilen aber auch Studenten (siehe dazu hier). Die Freigabe dieser Bestände öffnet auch den Weg für Digitalisierungsprojekte.


Kaja Antonowicz

Kaja Antonowicz ist Dokumentalistin. Sie arbeitet in der Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Paris.

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5 Antworten

  1. Rüdiger Schreiber sagt:

    Guten Tag ! Ich Suche Informationen über meinen Vater KABUS , Horst geb.am 26.03.1926 in Mikowskie. Er kam am 04.05.1945 in amerikanische Kriegsgefangenschaft und wurde dann in Tuttlingen in der französischen Besatzungszone interniert. Meine Frage ist ob es möglich ist den weiteren Weg von meinen Vater ab Tuttlingen nachzuvollziehen. Arbeitsstätte und eventuelle Heimatadresse seiner Angehörigen und ähnliches.
    Mit freundlichen Grüßen!
    Rüdiger Schreiber

    • Kaja Antonowicz sagt:

      Guten Tag Herr Schreiber. Tuttlingen war ein Transitlager, die Kriegsgefangenen wurden von dort aus entweder entlassen oder in andere Institutionen weitergeleitet. Viele Insassen des Kriegsgefangenenlagers wurden nach Frankreich überwiesen, um dort beim Wiederaufbau des Landes eingesetzt zu werden. Wenn Sie es noch nicht gemacht haben, dann sollten sie sich in erster Reihe an das deutsche Bundesarchiv wenden, das seit der Abschaffung der Deutschen Dienstelle für Wehrmachtsauskünfte (WASt) die persönlichen Unterlagen der deutschen Soldaten der zwei Weltkriege aufbewahrt. Vielleicht gibt es dort etwas, was auf den weiteren Aufenthaltsort Ihres Vaters oder seinen Status beim Verlassen des Lagers hinweist. Sie können diese Unterlagen einsehen, indem Sie sich an die Bundesarchivabteilung Personenbezogene Unterlagen militärischer Herkunft bis 1945 wenden. Sie finden auf der Webpage dieser Abteilung auch verschiedene Kontaktangaben und das Antragsformular für eine Recherche über Militäranhörige. Sie müssten auf diese Weise zumindest erfahren, auf welche Weise und mit welchem Status Ihr Vater Tuttlingen verlassen hat. Über das Lager in Tuttlingen (Mühlau) hat Astrid Gehrig ein Buch geschrieben, vielleicht finden Sie darin Informationen, die Ihnen weiterhelfen können.

      Falls Sie Anhaltspunkte finden, dass ihr Vater nach Frankreich überwiesen wurde, können Sie im zweiten Schritt versuchen, über die Ressourcen zu suchen, die auf der diesbezüglichen Seite des französischen Nationalarchivs aufgelistet sind. Leider ist der Erläuterungstext auf dieser Seite nur auf Französisch zugänglich. Listen mit Angaben zum Einsatzort der Kriegsgefangenen wurden vom Service des prisonniers de guerre de l’Axe gehalten, man findet sie in den Beständen des französischen Verteidigungsministeriums, die sich im Nationalarchiv in Pierrefite befinden (siehe das Inventar an der angegebenen Adresse). Mit Hilfe dieser Listen kann man feststellen, wo die Kriegsgefangenen eingesetzt wurden und versuchen, ihren Weg von da aus weiterzuverfolgen. Auf der Informationsseite des französischen Nationalarchivs findet man noch weitere Ressourcen zu den Kriegsgefangenen. Es gibt aber keine Möglichkeit, eine Recherche zu beantragen, so wie man es in der Bundesarchivabteilung für Personenbezogene Unterlagen tun kann – man muss in den Unterlagen selbst recherchieren, auch wenn die Archivare dabei sicher helfen werden.

      Mit besten Grüßen, Kaja Antonowicz

  2. Anja Dewald sagt:

    Meine Mutter wurde nach Kriegsende im Oktober 1945 durch einen Soldaten der französischen Besatzung gezeugt. Besteht die Möglichkeit irgendwie herauszufinden, welche französische Einheit damals in unserem Dirf stationiert war?

    • Hallo Frau Dewald, bitte entschuldigen Sie die späte Reaktion. Das sollte möglich sein, aber nur mit großem Aufwand beim Service historique de la Défense, dem französischen Militärarchiv in Vincennes. Und selbst dann könnten Sie es nicht weiter eingrenzen.

      Ohne Namen und am besten noch zusätzlichen Angaben (Geburtstag, Herkunftsort o.ä., vielleicht gibt es ja Briefe? oder einen Eintrag auf der Geburtsurkunde der Mutter?) ist es schwierig, jemanden zu identifizieren.

      Als ersten Schritt würde ich Ihnen empfehlen, sich an das für Sie zuständige Staatsarchiv zu wenden: vielleicht haben die Archivare dort eine Idee, wie sich Informationen finden lassen. Vielleicht steht ja sogar im Geburts- oder Taufregister etwas, falls die Mutter nicht als uneheliches Kind eingetragen ist (das liegt bei der Gemeinde oder im Staatsarchiv; das Taufregister liegt meistens beim Ortspfarrer).

      Vielleicht gibt es auch ein Kommunalarchiv bei Ihnen im Ort: Sie sollten nicht unterschätzen, was die ehrenamtlichen Archivare und Lokalforscher alles wissen. Sie sehen: es gibt viele Ansatzpunkte – aber keine Garantien.

      Herzlichen Gruß, Jürgen Finger

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