Forschungsreisen in Zeiten von Corona – die „neue französische Normalität“
Stand 24.6.2020, Aktualisierungen: 12.7.2020, 21.7.2020, 30.8.2020, 7.9.2020., 11.9.2020, 13.9.2020, 23.9.2020, 30.9.2020.
Fortsetzung des Beitrags „Forschungsreisen in Zeiten von Corona – Frankreich am Beginn des ‚déconfinement‘“.
Das déconfinement ist am 15. Juni in seine dritte Phase eingetreten, alle französischen Départements außer Guyane und Mayotte sind nun „grün“ im Sinne des déconfinement: der Corona-Virus „zirkuliert“ möglicherweise noch, die Lage gilt aber als unter Kontrolle. Die Beschränkungen des öffentlichen Lebens wurden damit weiter gelockert. Die französische Gesetzgebung zur urgence sanitaire erlaubt im Fall eines Wiederaufflammens der Epidemie allerdings stufenweise Maßnahmen des ré-confinement mit lokaler, regionaler und nationaler Reichweite.
[11.9.2020:] Genau das ist inzwischen eingetreten.
Mobilität und Masken
Die Bewegungseinschränkungen innerhalb Frankreichs sind aufgehoben; Formulare sind zur Einreise nach Frankreich nicht mehr nötig (Deutsche Botschaft). Die Möglichkeit lokaler Beschränkungen bleibt bestehen. Ähnlich wie in Deutschland besteht Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Für den Nahverkehr in Paris wird weiterhin empfohlen, die Stoßzeiten zu meiden. Ansonsten gilt in der Öffentlichkeit eine Empfehlung zum Tragen von Masken. Manche Geschäfte machen das Tragen der Maske auch zur Voraussetzung, um das Geschäft betreten zu dürfen – die Praxis etwa der Supermärkte ist deshalb sehr unterschiedlich.
Seit dem 20. Juli 2020 gilt in ganz Frankreich eine Maskenpflicht (masque grand public) in allen geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr, die ausdrücklich auch alle Geschäfte, Banken, Verwaltungen und geschlossenen Märkte umfasst.
[Stand 23.9.2020:] Seit Ende August weisen die französischen Behörden Départements aus, in denen nach französischen Kriterien das Virus „aktiv zirkuliert“ („zone de circulation active du virus“, ZCA, Inzidenz von 50 pro Hunderttausend). Seit einer Ankündigung des Gesundheitsministers Olivier Veran am 23. September gibt es zudem zwei zusätzliche Warnstufen1, die darauf aufbauen:
- Inzwischen sind 69 von 100 Départements als ZCA ausgewiesen (Karte), darunter die gesamte Île de France, alle Überseedépartements, weite Teile der Mittelmeerküste mit Korsika sowie etwa auch der Bas-Rhin mit Straßburg. Die Städte Bordeaux und Marseille sind besonders betroffen. Eine genauere Darstellung der Lage bietet das Corona Dashboard der französischen Behörden.
In diesen „départements ZCA“ können die lokalen Autoritäten (Präfekten und Bürgermeister) zusätzliche Maßregeln erlassen. Die Präfekten der petite couronne und der Polizeipräfekt in Paris haben davon Gebrauch gemacht und für Paris und die umliegenden Départements durch gemeinsamen Erlass eine allgemeine und generelle Maskenpflicht im öffentlichen Raum verfügt. Das bedeutet, dass überall im öffentlichen Raum, also auch an der freien Luft, eine Maske zu tragen ist. Es wurde klargestellt, dass bei sportlicher Betätigung (Fahrradfahren, Laufen), beim Rauchen oder beim Essen und Trinken in der Öffentlichkeit das Tragen der Maske nicht verlangt wird. Die Geldbuße bei Zuwiderhandlung beträgt 135 Euro.
Eine ähnliche allgemeine Maskenpflicht gilt inzwischen auch in den Bouches du Rhône und Marseille, tagsüber im Zentrum von Bordeaux sowie in anderen Départements bzw. einzelnen Kommunen oder Stadtteilen. Karten im Internet (wie etwa hier bei Le Parisien) können nur Momentaufnahmen bieten! Bitte informieren Sie sich selbst zeitnah über die Vorschriften an Ihrem Reiseziel. - In den zones d’alerte renforcée kommt es ab dem Wochenende vom 26./27. September zu erneuten Einschränkungen des Alltagslebens: Gruppen im öffentlichen Raum dürfen nicht größer als 10 Personen sein; Bars etc. schließen spätestens um 22 Uhr; Orte, an denen das Tragen von Masken schwierig ist, werden geschlossen (Sporthallen, Fitnessstudios, Festsäle); Arbeitnehmer sollen bevorzugt im Home Office arbeiten, etc.
Hierzu gehören Paris (Inzidenz von 204 auf Hunderttausend) und die petite couronne sowie 10 weitere Agglomerationen. - In den zwei zones d’alerte maximale, in denen auch die Zahl der Krankenhauseinweisungen stark gestiegen ist (mit einer Inzidenz von 250 je Hunderttausend) gehen die Beschränkungen noch weiter: Bars und Restaurants werden ganz geschlossen; alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr, die kein strenges Hygieneprotokoll sicherstellen können, werden geschlossen.
Diese Maßregeln gelten derzeit für den Großraum Marseille und Guadeloupe.
[Stand 23.9.2020:] Trotz der örtlich hohen Quoten positiver Tests gelten auch diese Departements weiterhin als „grün“ im Sinne des déconfinement2. Das Alltagsleben geht weiter seinen Gang. Nach bisherigem Stand ändert sich vorerst nichts an den unten zusammengefassten Benutzungsregeln für Archive und Bibliotheken.
Die aktuellen Informationen zum Stand des déconfinement nach Département sowie Empfehlungen und Verhaltensregeln finden Sie auf den Seiten der französischen Regierung.
“Haftungsausschluss“
Da sich Angaben kurzfristig ändern können, begnüge ich mich für die Bibliotheken und Archive mit einem Überblick und einer allgemeinen Einschätzung der Lage. Es ist davon auszugehen, dass die “neue Normalität” mindestens bis zur rentrée (d. i. bis zum September) gilt. Für Details konsultieren Sie bitte regelmäßig die Internetseiten der Institutionen, die Sie besuchen möchten. Die wichtigsten Links finden Sie auf dieser Internetseite des DHIP.
Allgemeine Regeln
- Aufgrund eines Dekrets vom 31. Mai 2020 gilt in öffentlichen Bibliotheken immer Maskenpflicht, das bedeutet: Sie müssen die Maske auch an ihrem Leseplatz anbehalten. Als masque grand public gilt in Frankreich übrigens eine Stoffmaske oder ein Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (Einweg-OP-Maske) – nicht jedoch die in Deutschland anzutreffenden „Alltagsmasken“ (hochgezogener Schlauchschal, Bandana etc.).
- Die Öffnungszeiten sind
oftteilweise eingeschränkt. Das liegt an der Komplexität der neuen Abläufe und wohl auch am Personalmangel, da Mitarbeitende mit Risikofaktoren nicht im Publikumsbereich eingesetzt werden können. - Je nach Baulichkeit gibt es spezielle Zugänge und Ausgänge und eine neue Besucherlenkung in den Gebäuden. Das gilt insbesondere für die BnF, wo die Besucher der beiden Ebenen künftig unterschiedliche Eingänge benutzen müssen; ein Wechsel zwischen den Ebenen wird nicht möglich sein.
- Die Zahl der Leseplätze ist aufgrund der Hygienevorschriften (Abstandsgebot) spürbar reduziert. In La Contemporaine dürfen z. B. nicht mehr als 15 Personen zugleich im Lesesaal arbeiten.
- Deshalb ist regelmäßig eine Reservierung für einen Platz im Lesesaal notwendig (z. B. per Mail, bei der BnF über das übliche System, bei La Contemporaine über ein Internetformular, usw.), die eine Nutzung von Beständen der Sammlung voraussetzt. Reservierung und Bestellungen müssen oft mehr als 48 Stunden im Voraus erfolgen.
- Beim Betreten des Lesesaals ist die Desinfektion der Hände verpflichtend, Desinfektionsmittel (gel hydro-alcoolique) wird überall zur Verfügung gestellt. In manchen Archiven müssen Sie sich hingegen vor der Benutzung die Hände waschen, da die Rückstände der Desinfektionsmittel das Papier der Archivalien vergilben lassen.
- Teilweise ist der Zugang zu archivischen Findmitten vorerst eingeschränkt oder die Findmittel sind nicht frei zugänglich, etwa in den Archives nationales d’outre-mer (ANOM).
- Da Bücher und Akten unter Quarantäne gestellt werden, sind die Bestellkontingente teilweise begrenzt; teilweise sind keine Verlängerungen möglich; einmal zurückgegebene Dokumente stehen zeitweise nicht zur Verfügung.
- Auch unter den gegebenen Bedingungen behalten einige Einrichtungen ihre fermeture d’été bei – das muss im Einzelfall geprüft werden.
Einige Beispiele zur Orientierung
[Stand 23.9.2019] Die Bibliothek des DHIP hat seit 23. Juni 2020 wieder ihre Türen geöffnet: für eine begrenzte Zahl an Lesenden, nur zwei Personen je Sechsertisch, nach Voranmeldung, seit September auch wieder zu den üblichen Öffnungszeiten. Die Bibliothek am Deutschen Forum Kunstgeschichte DFK im Hôtel Lully öffnet ab dem 1. Juli 2020 wieder für eine eingeschränkte Zahl an Lesenden.
Die BnF öffnet ihren Forschungslesesaal (Rez-de-jardin) ab 6. Juli, den öffentlichen Lesesaal (Haut-de-jardin) und die Bibliothèque de l‘Arsenal ab 15. Juli. Neueinschreibungen für Studierende ab Niveau M1, Doktoranden und Forschende sind online ab Anfang Juli möglich. Einen ersten Eindruck zu den Standorten Mitterand und Richelieu gibt Daniel Fulda (Halle) in seinem Kommentar am Ende dieses Beitrags. [jf, 12.7.2020]
[Stand 13.9.2010] Die Lesesäle von Universitätsbibliotheken sind seit der rentrée universitaire in der Regel wieder zu den üblichen Bedingungen zugänglich, wegen der reduzierten Zahl der Leseplätze mancherorts aber nur gegen Reservierung (siehe unten den Kommentar von Pascale Solon von der BU Orléans). In manchen Einrichtungen (z. B. Sciences Po) sind die Lesesäle vorerst nur für Mitarbeitende, Prüflinge und Doktoranden zugänglich, andere Nutzer können aber die Ausleihe nach Hause nutzen.
Auch die meisten Bibliotheken der Stadt Paris sind wieder geöffnet, darunter die Bibliothèque historique de la Ville de Paris.
Die Bibliothek der FMSH hat nur zeitweise wieder geöffnet. Der Lesesaal in der Rue Raspail wird aber zum 30. September definitiv schließen, da der Umzug in das GED (Grand équipement documentaire) auf dem Campus Condorcet bevorsteht. Die Nutzung dort ist momentan nur in einem Provisorium möglich (“GED hors les murs“).
Die Archives nationales werden ab Mittwoch 1. Juli wieder öffnen, vorerst nur von 10 bis 16 Uhr und nicht samstags; ab dem 15. Juli dann zu den üblichen Öffnungszeiten (ohne Samstag). Die neuen Benutzungsbedingungen gelten vorerst bis 31. August und sind ähnlich wie in den Bibliotheken. Ein Leseplatz kann höchstens drei Tage in der Woche reserviert werden, verbunden mit einer Bestellung von höchstens fünf Dokumenten pro Tag (beides per Mail!). Eine Reservierung ist nur 4 bis 7 Tage vor dem geplanten Besuch möglich – eine längerfristige Planung ist also nicht möglich. Weitere Details enthält dieses PDF.
[Stand 7.9.2020] Seit dem 9. September gilt in den Archives nationales ein neues stufenweises Verfahren. Alle Reservierungen für die AN werden über das Buchungsportal “Affluences” online vorgenommen, sowohl für Pierrefitte-sur-Seine wie auch Paris. Erfahrene Nutzer kennen vielleicht die dazugehörige Smartphone-App, die die Nutzungsfrequenz der Lesesäle in der Île-de-France anzeigt. Buchungen sind für eine beliebige Anzahl Wochentage ohne Einschränkung möglich. Allerdings ist der Lesesaal derzeit weit über eine Woche im Voraus ausgebucht. Danach erfolgt die Bestellung der Archivalien regulär über den SIV – mit einem weiterhin niedrigen Bestellkontingent. Auch die Zahl der Leseplätze bleibt begrenzt. Immerhin sind die Lesesäle wieder von 9 Uhr bis 16:45 Uhr geöffnet, auch samstags.
Wer die Lesesäle der großen Forschungsinstitutionen kennt, wird an den folgenden Zahlen die starken Einschränkungen im Benutzungsablauf erkennen. Über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig einen Leseplatz zu ergattern, ist nicht gesichert [Stand 23.9.2020]:
AN Pierrefitte-sur-Seine | 50 Personen (s. Kommentar) Eine Reihe jüngerer versemeents sind zeitweise wegen Umzugs nicht zugänglich; Listen finden sich auf der Homepage der AN. |
AN Paris | 15 (!) Personen Der Benutzungssaal ist ab 23.9. vorerst geschlossen, da bei Renovierungsarbeiten im Caran Asbest entdeckt wurde. Der Kartenlesesaal bleibt geöffnet. Informationen finden sich auf der Homepage der AN. |
AN d’outre-mer | 20 Personen (frühzeitige Reservierung wird empfohlen) |
AN CAMT | nur gegen Reservierung |
CAD La Courneuve | 50 Personen, weitere 16 für Mikroformen |
CAD Nantes | 10 Personen (s. Kommentar) |
SAEF Savigny-le-Temple | 3 Personen am Tag |
INHA | 48 Personen (in der Salle Labrouste), plus fünf im Espace Doucet (collections patrimoniales) |
SHD | Die Lesesäle in Vincennes (25 Personen), Caen (4), Toulon (8) und Pau (2) sind geöffnet, eine Reservierung ist notwendig; an anderen Standorten ist eine Terminvereinbarung nötig. |
Reisebeschränkungen bei der Einreise NACH Deutschland [Stand 30.8.2020/11.9.2020]
Die hohen Quoten positiver Tests im Großraum Paris haben das Robert Koch-Institut dazu veranlasst, Teile des metropolitanen Frankreich zum Risikogebiet entsprechend deutscher Kriterien zu erklären. Die Liste mit Stand vom 23.9.2020 ist:
- Auvergne-Rhone-Alpes (seit 9. September)
- Bretagne (seit 23. September)
- Centre-Val de Loire (seit 23. September)
- Hauts-de-France (seit 16. September)
- Île-de-France (seit 24. August)
- Korsika (seit 9. September)
- Normandie (seit 23. September)
- Nouvelle-Aquitaine (seit 9. September)
- Occitanie (seit 9. September)
- Provence-Alpes-Côte d’Azur (seit 24. August)
- Überseegebiet: Französisch-Guyana (seit 21. August)
- Überseegebiet: Guadeloupe (seit 26. August)
- Überseegebiet: St. Martin (seit 26. August)
- Überseegebiet: La Réunion (seit 16. September)
Das hat weitreichende Folgen für die Rückkehr nach Deutschland: Bereits jetzt gilt die Pflicht zur Vorlage eines Attests oder negativen Tests, um eine Quarantäne zu vermeiden. Die genaue Durchführung (Meldepflicht beim Gesundheitsamt oder Vorlage nur auf Anforderung, Sprache des Attests, wie alt darf es höchstens sein, …) unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland (Linkliste). Bitte informieren Sie sich selbständig!
[Stand 30.9.2020] Aufgrund eines Beschlusses der Bundes- und Landesgesundheitsminister soll voraussichtlich ab dem 1. Oktober immer grundsätzlich eine Quarantänepflicht von 14 Tagen bei der Einreise aus solchen Risikogebieten gelten – also auch bei der Rückkehr aus Paris. Die Regelung soll voraussichtlich ab 15. Oktober gelten. Zeitgleich wird eine elektronische Erfassung der Einreisenden aus Risikogebieten eingeführt: der Nachweis der Erfassung soll bei der Einreise mitgeführt werden und wird ggf. kontrolliert; die Erfassung führt zur automatischen Meldung an das zuständige Gesundheitsamt des Reiseziels. Um die Quarantäne zu verkürzen, wird ein PCR-Test frühestens fünf Tagen nach der Einreise möglich sein. Bis zum Vorliegen eines negativen Tests müssten Forschende also in der Regel etwa sieben Tage in Quarantäne verbringen – einen negativen Test vorausgesetzt. Die genaue Ausgestaltung des Verfahrens und eventuelle Ausnahmen hängen von den landesrechtlichen Regelungen ab, die erst noch erlassen werden.
Diese Quarantänevorschriften gelten natürlich auch für französische Forschende, die nach Deutschland einreisen wollen!
Zudem bereiten Bundesregierung und Bundesgesetzgeber eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vor: die Lohnfortzahlung für die Dauer der Quarantäne soll für Rückkehrer aus Risikogebieten entfallen; Personen, die „wissentlich“ in ein Risikogebiet gereist sind, müssten für diese Zeit also Urlaub nehmen oder Telearbeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Auch hier wird vieles von der genauen Ausgestaltung abhängen, etwa ob für beruflich bedingte, zwingend notwendige Reisen Ausnahmen gelten.
Ob ein Archivaufenthalt “notwendig” ist, ist freilich individuell zu klären – nicht zuletzt mit dem eigenen Dienstherrn. Denn welche Folgen die Erklärung der Île-de-France zum Risikogebiet für Anträge auf Dienstreisen nach Paris hat, entscheiden die jeweiligen Hochschulverwaltungen.
Fazit
Wenn Sie bis zur rentrée einen Forschungsaufenthalt in Frankreich planen, werden die Benutzungsbedingungen nicht optimal sein. [Stand 30.8.2020:] Auch nach der rentrée ändert sich daran nicht viel, wie die allgemeine Maskenpflicht im Großraum Paris zeigt. Die geänderten Quarantäneregeln der deutschen Bundes- und Landesregierungen werden ab 1. Oktober 2020 zudem die Rückkehr nach Deutschland mit zusätzlichen Unwägbarkeiten belasten. Grundsätzlich sind die Arbeitsbedingungen aber seit Juni gleich geblieben, wie auch die Kommentare am Ende dieses Artikels zeigen.
Ob die Vor- oder Nachteile schwerer wiegen, hängt letztlich vom Stand Ihres Projekts und den Zwecken der Forschungsreise ab: Wer die gewünschten Archivsignaturen kennt und genau weiß, was er oder sie sucht, oder wer zwei Wochen Bestände sichten und sich einen Eindruck vom künftigen Quellenkorpus machen will, wird sich mit der Lage wohl arrangieren können. Wer zwei Monate am Stück große Aktenberge bewegen will, wird es schwerer haben.
Denn es gibt keine Garantie, dass Sie jeden Tag einen Leseplatz erhalten. Es wird nicht möglich sein, die gewohnten Mengen an Dokumenten abzuarbeiten. Bei den großen Einrichtungen mit fest definierten Abläufen wird es auch nicht möglich sein, auf dem „ausländische Forschende“-Ticket bessere Arbeitsbedingungen über die allgemeinen Regeln hinaus zu erhalten. Bei kleineren Einrichtungen und in der Provinz ist eine direkte Kontaktaufnahme sicherlich einen Versuch wert.
Vielleicht klingt dieses Fazit zu pessimistisch. Wie sich die „neue archivische und bibliothekarische Normalität“ einspielt, wird sich erst noch zeigen. Ohnehin steht die Urlaubssaison bevor und manche französischen Kolleginnen und Kollegen wird es bald nicht mehr in den Lesesaal sondern in den Süden ziehen. Paris wird diesen Sommer noch leerer sein als sonst, ohne Pariser und Pariserinnen – und dieses Jahr auch ohne Touristinnen, Touristen und Expats.
Letztlich liegt es an Ihnen zu beurteilen, ob Kosten (Ihr Geld und Ihre Zeit) und Ergebnis in einem angemessenen Verhältnis liegen. Ein mehrwöchiger Forschungsaufenthalt bedarf einer gewissen Koordination: Wer Öffnungszeiten, Reservierungen und Bestellkontingente in verschiedenen Institutionen im Wechsel optimal zu nutzen weiß, erreicht vielleicht einiges. Es braucht aber auch eine gewisse Frustrationstoleranz, falls es einmal nicht klappt. Ein früher Feierabend und lange Sommerabende an den Ufern der Seine mögen das entschädigen.
- Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung waren etwa ein Fünftel aller Patienten in Intensivbehandlung Patienten mit einer Covid-19-Infektion; etwa 5-6% aller PCR-Tests landesweit waren positiv. [↩]
- Diese „roten“ Départements sind nicht zu verwechseln mit den Farbcodes der „carte de vigilance“, die beim „déconfinement“ eingeführt wurde. In Mayotte und Guyane gilt immer noch der sanitäre Ausnahmezustand. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Finger (25. Juni 2020). Forschungsreisen in Zeiten von Corona – die „neue französische Normalität“. Franco-Fil. Abgerufen am 14. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ou4s
Lieber Herr Finger,
hier noch einige zusätzliche Informationen zur Arbeit in den Archives Diplomatiques (Nantes, CADN):
Auch dort ist die Arbeit vor Ort nur unter vorher erfolgter Anmeldung möglich, die Platzreservierung erfolgt via Email. Anders als sonst ist eine Arbeit mit den dortigen Findbüchern momentan nicht möglich, zur Vorbereitung des Aufenthalts ist es also unerlässlich, die entsprechenden Findbücher von den Archivaren per Mail anzufordern, diese werden dann (sehr zeitnah) per pdf zugesandt. Die Aktenbestellung erfolgt ebenfalls ausschließlich per Mail, sowohl für den ersten Arbeitstag als auch für alle Folgetage, eine Bestellung über das Archivportal Mnesys der Archives Diplomatiques ist anders als in Paris/La Courneuve nicht möglich. Es können maximal 7 Signaturen/Tag eingesehen werden, sollen die Akten am Folgetag bereits um 9h morgens vorliegen, so muss die Bestellung am vorherigen Tag bis spätestens 13h via Mail erfolgen.
Öffnungszeiten des Centre sind: Mo-Fr 9h-17h, der Aufenthaltsraum, in welchem eine Mikrowelle wie auch ein Kaffeeautomat zur Verfügung stehen, kann auch angesichts der aktuellen Situation weiterhin genutzt werden.
Lieber Herr Finger,
Um Ihre sehr nützlichen Hinweise zu ergänzen : Seit dem 1. September und pünktlich zur “Rentrée universitaire” sind die meisten (alle ?) Universitätsbibliotheken wieder für den klassischen Publikumsverkehr und zu den üblichen erweiterten Öffnungszeiten geöffnet. Die Arbeitsplatzkontingente sind allerdings den Vorgaben des MESRI entsprechend stark eingeschränkt. Die Lesesäle sind teilweise frei zugänglich ( z.B. UB Orléans), teilweise ist eine Platzreservierung (z.B. UB Angers) erforderlich. Frankreichweit gilt die Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts in einer Bibliothek. Vielerorts gilt dies auch für die Aussenbereiche des Campus. Am besten auf den Webseiten von Uni und UB nach den entsprechenden Maßregeln nachschauen.
Lieber Herr Finger,
für meine Masterarbeit habe ich einige Wochen in den Archives nationales in Pierrefitte gearbeitet. Hierfür muss man ein paar Dinge beachten. Aktuell darf man pro Woche nur dreimal das Archiv besuchen. In einer Mail gibt man ca. eine Woche zuvor seine Präferenzen an, die dann entweder bestätigt werden oder nicht. Diese Bestätigungsmail muss am Eingang vorgezeigt werden. Pro Besuch dürfen nur maximal fünf Akten konsultiert werden, die spätestens am Vortag bis 12 Uhr bestellt werden müssen. Demgegenüber gibt es für die Anzahl der einzusehenden Mikrofilme keine Beschränkung.
Lieber Herr Finger,
herzlichen Dank für diese hilfreichen Informationen. Ich hatte in den vergangenen Tagen das Vergnügen, in der BnF zu arbeiten, sowohl in der Hauptbibliothek als auch am alten Standort (Richelieu). In der Hauptbibliothek hatte ich mich mit meinem Bibliotheksausweis vorangemeldet, und das wurde auch gleich am Eingang abgefragt. Anders als üblich befindet sich der Eingang auf der NW-, nicht auf der SO-Seite und dort werden keine Ausweise ausgegeben. Am Standort Richelieu ist eine Voranmeldung nicht möglich, wenn man alte Bilddrucke (Estampes) einsehen möchte. Einen Platz habe ich aber auch dort problemlos bekommen, denn es gibt viel weniger Nutzer als üblich. Die Bibliothekare sind sehr hilfsbereit, aber die Zahl der Objekte, die man pro Tag bestellen darf, ist stark eingeschränkt. In wenigen Tagen große Materialmengen durchzusehen ist deshalb nicht möglich.