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C’est quand l’été? Forschungsreisen im Sommer 2021

Stand 24.5.2021, aktualisiert 30.5.2021, 5.6.2021, 22.6.2021, 14.7.2021, 26.7.2021, 1.8.2021, 6.8.2021, 7.8.2021, 21.26.11.2021; 5.12.2021, 19.12.2021, 7.1.2021.
Fortsetzung der Beiträge „Forschungsreisen in Zeiten von Corona – Frankreich am Beginn des ‚déconfinement‘“ (I), „Die ‚neue französische Normalität‘“ (II), Winter is coming (III), “C’est donc le retour de l’attestation (IV) und “‘Dritte Welle’ und Business as usual” (V).

[19.12.2021] Nachtrag am Beginn der vierten/fünften Welle: Welche Konsequnenzen die erneuten Einschränkungen, die Debatten um 3G, 2G, 2G-plus in Deutschland konkret für Forschungsreisen haben werden, muss jede/r Reisende im Einzelfall prüfen. An den deutschen Einreisevorschriften ändert sich jedenfalls nichts; die Coronavirus-Einreiseverordnung ist bis mindestens 15. Januar 2022 verlängert.

Da Frankreich seit 19.12.2021 wieder als Hochrisikogebiet gilt, greifen für alle Reisen nach Deutschland die Vorschriften zur Einreiseanmeldung. Wer weder geimpft, noch getestet noch genesen ist, muss für 10 Tage in Quarantäne und kann sich erst nach fünf Tagen daraus freitesten lassen. Unabhängig davon ist für Flüge immer der Nachweis von 3G nötig.

Französische Kolleginnen und Kollegen sollten daran denken, dass sie bei Reisen nach Deutschland und vor allem Süddeutschland mit starken Einschänkungen des öffentlichen Lebens in “Hotspot”-Landkreisen rechnen müssen, ggf. Hotelübernachtungen eingeschränkt möglich sind oder die berufliche Notwendigkeit nachgewiesen werden muss, etc. Vorerst scheinen öffentliche Einrichtungen wie Archive und Bibliotheken noch geöffnet, mit eingeschränktem Service. In den Lesesälen gilt häufig die 2G-Regel. In Bayern werden generell nur noch FFP2-Masken akzeptiert … Entscheidend ist: Es gibt große Unterschiede je nach Bundesland und Landkreis. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Internetseiten!

[7.1.2022] Die hohen Fallzahlen in Frankreich schlagen sich noch kaum in der Hospitslisierung nieder. Die Einschränkungen nehmen gleichwohl wieder zu – der freie Zugang zu Archiven und Bibliotheken ist aber gesichert; Restaurants bleiben geöffnet etc. Derzeit wird ein Gesetz über die Umwandlung des passe sanitaire in einen pass vaccinal diskutiert – das entspräche einer verdeckten Impfpflicht:

  • Archive und Bibliotheken bleiben offen, meist sogar ohne Reservierung.
  • Solange Deutschland nicht zum Risikogebiet erklärt wird, bleibt die Einreise nach Frankreich unproblematisch. Eine “déclaration sur l’honneur” muss beim Grenzübertritt mitgeführt werden (keine Symtpome, keine Kontakte, etc.) – sie ist bei mir aber noch nie kontrolliert worden.
  • An den Pariser Bahnhöfen kann es zu Stichproben des Pass sanitaire kommen (3G im Zug), zB bevor Sie in einen Fernzug nach Deutschland steigen.
  • Die Zugrestaurants sind in Frankreich geschlossen, es erfolgt kein Verkauf. Essen und Trinken im Zug ist untersagt, wird in Fernzügen aber wohl geduldet.
  • In letzter Zeit kommt es auch zu Stichproben durch die Bundespolizei, die ab Kehl im Zug Einreiseanmeldung, 3G-Regel und Personalausweis kontrolliert.
  • Der Pass sanitaire verliert am 15.12.2021 (für die über 65-jährigen) bzw. am 15. Januar (für alle Erwachsenen) seine Gültigkeit, wenn die Grundimpfung oder die Infektion mit Corona mehr als 7 Monate zurückliegt und keine Auffrischung (3e dose, Booster) erfolgt ist!
  • Ungeimpfte, die nach Frankreich mit dem Flugzeug eineisen wollen, müssen ab 4.12.2021 einen negativer PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 24 h) beim Boarding vorlegen. Vollständig Geimpfte oder Genesene (ggf. mit Auffrischungsimpfung), die aus der EU einreisen, benötigen keinen Test. Alle Reisenden können bei der Ankunft zu einem PCR- oder Antigen-Test nach dem Zufallsprinzip aufgefordert werden – unabhängig vom Impfstatus. https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/deplacements, FAQ & PDF mit verschiedenen Varianten.
  • PCR- und Antigentests als Ersatz für den Pass sanitaire gelten nur noch für 24 Stunden!
  • Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (auch nach Kontrolle des Pass sanitaire) wurde verstärkt – außer z. B. beim Essen bzw. für die Sprechenden auf Tagungen. Seit Kurzem kommt es auch zu Polizeikontrollen in Restaurants.
  • Näheres zu den aktuellen Maßnahmen: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus

Mit dem Fortschreiten der Impfkampagne und der bevorstehehden Einführung des neuen “digitalen EU-Covid-Zertifikats”, für das bereits Tests in Verbindung mit den nationalen Coivid19-Apps laufen, werden sich die Reisebedingungen langsam, aber sicher ändern und – hoffentlich – verbessern. Hürden werden aber bleiben – [1.8.2021] oder es werden neue Hüden aufgegbaut.

Das ist vermutlich der Zeitpunkt, um die Reisehinweise in diesem Blog zu reduzieren und stärker auf die technischen Fragen der Archiv- und Bibliotheksbenutzung in Frankreich abzuheben. Ganz ohne Reisetipps geht es bei näherem Hinsehen aber doch nicht.



Pandemie in Frankreich und Etappen des déconfinement 2021

Nach vier Wochen Frühjahrs-confinement 2021 begann am 3. Mai die schrittweise “Öffnung” in Frankreich, die bis 30. Juni abgeschlossen sein soll, unter der Voraussetzung, dass die Infektionszahlen sich weiterhin positiv entwickeln. Ggf. kann es zu regionalen “Notbremsen” (freins d’urgence) kommen, etwa wenn die Inzidenz höher als 400 läge, der Wert plötzlich stark stiege oder die Intensivstationen überfüllt wären. Das ist bisher nicht eingertreten – alle Maßnahmen werden derzeit landesweit zurückgefahren.

Der CovidTracker von Guillaume Rozier bietet weiterhin die beste Übersicht über die aktuelle Entwicklung: CovidTracker – Suivez l’épidémie de Covid19 en France et dans le monde (Hier mit Daten für die Île-de-France).

Der grobe Ablauf sieht folgende Etappen vor:1

  • Première étape : 3 mai 2021: Fin des attestations de journée et des restrictions de déplacement. Check 🗸
  • Deuxième étape : 19 mai 2021: Couvre-feu repoussé à 21h et réouverture des commerces, terrasses, musées, salles de cinémas et théâtres avec des jauges limitées. Check 🗸 
  • Troisième étape : 9 juin 2021: Couvre-feu à 23h et réouverture des cafés et restaurants en intérieur et des salles de sport. Assouplissement du télétravail, en concertation avec les partenaires sociaux au niveau des entreprises. Check 🗸 
  • Quatrième étape : 30 juin 2021: Fin du couvre-feu.
  • [22.6.2021] Vorgezogene Aufhebung der Ausgangssperre ab 20. Juni und Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Check 🗸

Im Moment besteht ein couvre-feu. Für Mobilität nach 21 Uhr (ab 9. Juni: nach 23 Uhr) ist eine attestation de déplacement und der Nachweis eines Grundes nötig. Die Vordrucke und Erläuterungen finden sich auf der Seite des Innenministers https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestations-de-deplacement. Eine elektronische Bescheinigung kann auch mit dem Smartphone (Browser-gestützt) generiert werden. Die französische App #TousAntiCovid hat eine Funktion, um die passende Bescheinigung als QR-Code zu generieren. Eine Bescheinigung kann notfalls auch handschriftlich erstellt werden.

Folgende Ausnahmen von der Ausgangssperre sind möglich: Berufliches und Ausbildung, Gesundheit und Behinderung, zwingende familiäre Gründe, Pflege und Betreuung, Vorladungen, Umzüge, Transit zu Bahnhöfen und Flughäfen.

Zuwiderhandlungen gegen das couvre-feu und das confinement (fehlende Attestation, falsche Angaben, etc.) werden mit einer Geldbuße von 135 Euro geahndet; im Wiederholungsfall fallen 200 Euro an; bei drei Verstößen innerhalb von 30 Tagen: 3750 Euro und eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten.

In geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr gilt weiterhin eine Maskenpflicht; in mehreren Departements und Kommunen Südfrankreichs wird seit Ende Juli wieder die Maskenpflicht auf den öffentlichen Raum ausgeweitet angesichts von Inzidenzen von bis zu 600 und manchmal sogar mehr (1.8.2021; Interaktive Karte bei Le Parisien).]und vielerorts auch im öffentlichen Raum, teilweise auch an Stränden (in jedem Fall in Paris, der gesamten Île-de-France und allen großen Metropolen) Das Journal des Femmes hat eine unvollständige Liste der größten Städte und der anderen Regeln. Sogenannte “Alltagsmasken” sind nicht zulässig. Seit Januar 2021 werden nur noch der medizinische Mund-Nasen-Schutz (“OP-Maske”) sowie FFP2-Masken (nach Norm NF EN 149, oder amerikanische und chinesische Norm N95 oder KN95) und dreilagige Textilmasken (AFNOR-Kategorie 1) wegen ihres höheren Schutzgrades empfohlen.

Wie in Deutschland gibt es Vorschriften zur Selbstisolierung von Erkrankten (zwingend) und positiv getesteten Personen (zwingend) sowie Kontaktpersonen (empfpohlen für Nicht-Geimpfte, bis zwei negative Tests vorliegen). Die Kontaktnachverfolgung erfolgt (auch für Ausländer) durch die Assurance maladie und ihre regionalen Büros (CPAM). Für Frankreichreisende würde ein positiver Test oder die Einstufung als Kontaktperson bedeuten, dass Sie ggf. die Quarantänezeit im Hotel oder ihrer Mietwohnung verbringen müssen, bevor Sie nach Deutschland zurückreisen dürfen – wo Sie wegen der Einreisevorschriften ggf. abermals unter Quarantäne kommen.

PCR-Tests werden in Frankreich in allen medizinischen Laboren (labos de ville2 ) sowie in kommunalen Testzentren kostenlos für alle (!) angeboten. Eine Karte weist alle Testzentren aus. Zumindest in Großstädten kann man davon ausgehen, dass für einen vormittags entnommenen Test in der Regel am Abend, spätestens am nächsten Morgen das Ergebnis in elektronischer Form vorliegt. Das Ergebnis kann auch in der französischen Covid-App als Nachweis für Veranstaltungen hinterlegt werden.

Antigen-Schnelltests können überall in Apotheken vorgenommen werden; sie erkennen die Teststationen meist an dem kleinen Zelt vor der Apotheke.

[14.7.2021; 21.11.2021] Bereits seit 7. Juli sind Covid-Tests für Touristen und Personen ohne Wohnsitz in Frankreich kostenpflichtig; sie kosten 49 Euro für einen PCR-Test, 29 Euro für einen Antigentest. Seit Herbst 2021 sind die Tests auch für Einwohner Frankreichs kostenpflichtig, um sie als Vermeidungsstrategie zur Impfung unattraktiv zu machen. Mit einer Ausnahme: Tests sind für Einwohner und Besucher kostenlos, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt oder man als Cas contact identifiziert wurde (Meldung in der App, Mitteilung der App).

Weitere Informationen und Detailregelungen finden sich auf der zentralen Corona-Seite der französischen Regierung, u.a. auch Informationen zur Neuauflage der im Vergleich zu Deutschland vergleichsweise erfolgreichen App TousAntiCovid.

Französische Covid-App #TousAntiCovid.

Rolle des Pass sanitaire ab Sommer 2021

In einer Ansprache im Vorfeld des Nationalfeiertags hat Emmanuel Macron am 12. Juli eine Ausweitung des Anwendungsgebiets des Pass sanitaire angekündigt.

Der Pass sanitaire (egal ob in Papierform oder elektronisch in der App #TousAntiCovid) weist einen negativen Covid-Test, eine überstandene Erkrankung (nicht älter als 6 Monate) oder eine vollständige Impfung (inklusive evtl. Karenzzeiten) nach. Das Digitale EU-COVID-Zertifikat aus Deutschland aus der deutschen Corona-Warn-App oder als Ausdruck gelten auch in Frankreich. Sie können alternativ auch den deutschen QR-Code in die französische App hochladen und umgekehrt. Vorsicht: Mit dem guten alten gelben WHO-Impfpass, der in Deutschland zu Beginn der Impfkampagne benutzt wurde, kann hier niemand etwas anfangen!

Quelle: gouvernement.fr

Aus eigener Erfahrung: Es empfiehlt sich, einen Papierausdruck in der Wohnung, im Hotel oder Rucksack greifbar zu haben, da bei der Aktualisierung der TousAntiCovid-App der Pass sanitaire verloren gehen kann. Oder Sie benutzen verschiedene Apps (EU-Covpass z.B.) parallel. Dasselbe gilt für den Grenzübertritt – egal in welcher Richtung.

[6.8.2021] Ab 21. Juli wird der Pass sanitaire verpflichtend für den Eintritt in “lieux de loisirs et de culture” über 50 Personen (Personen ab 12 Jahre), das betrifft etwa Museen, Theater, kommunale Bibliotheken, etc. – aber in der Regel nicht Forschungsbibliotheken und Archive. In der BnF benötigen Sie den Pass sanitaire also für den Besuch der Ausstellungen, nicht jedoch für den Eintritt in den Lesesaal. Universitäten und andere Bildungseinrichtungen sind ebenfalls ausgenommen.

[6.8.2021, 21.11.2021] Ab 9. August wird der Pass sanitaire verpflichtend beim Besuch von Krankenhäuser (nicht Notaufnahmen), medizinischen und Pflegeeinrichtungen, Cafés, Restaurants und im Fernverkehr (Fernbusse, TGV und Intercités, nicht jedoch ÖPNV). Weitere Regelungen (Impfpflicht in bestimmten Berufen, etc.) betreffen Reisende nicht. Wie die Praxis etwa an Bahnhöfen aussehen wird und ob die Kellner ihres Lieblingsbistro wirklich das Zertifikat kontrollieren, muss sich erst noch zeigen. Kontrollen im Fernverkehr gibt es nur stichprobenartig, i.d.R. beim Boarding am Pariser Bahnhof; ich bin noch nie kontrolliert worden. In den meisten Restaurants wird der QR-Code kontrolliert, in Bars mögicherweise etwas seltener – es mag Unterschiede geben, je nach Betreiber, Quartier und Klientel.

[19.12.2021] Inzwischen wurde die Umwandlung des Pass sanitaire in einen Pass vaccinal, also einen Impfpass im engeren Sinn angekündigt. Was das konkret bedeuten soll, ist noch unklar; Getesteten und Genesenen würde dann ohne Impfung der Zugang zu Fernverkehr, Dienstleistungen etc. verweigert. Es handelt sich nach Aussagen des Gesundheitsministers um eine verkappte Impfpflicht.

Pass sanitaire à la francaise, Quelle: gouvernement.fr

Verkehrsmittel

[21.11.2021] Die Verkehrsanbieter haben ihre Fahr- und Flugpläne angepasst; anders als im Frühjahr 2020 wird der grenzüberschreitende Verkehr in leicht reduzierter Form aufrechterhalten. Mit kurzfristigen Änderungen, Annulierungen und Umbuchungen vor allem im Flugverkehr ist zu rechnen; die Zugfahrpläne scheinen relativ “stabil”.

  • [1.8.2021] Ab Juni/Juli sind wieder mehr Direktverbindungen auch in kleinere deutsche und französische Städte mit Air France und Lufthansa vorgesehen; teilweise werden kleinere Maschinen einesetzt als üblich, Air France setzt beispielsweise Embrear seiner eigentlich auf innerfranzösische Verbindungen spezialisierten Marke Hop ein.
  • Die Direktverbindungen mit Air France und Lufthansa bleiben eingeschränkt. So gibt es derzeit etwa zwischen Paris (CDG) und München einen oder zwei AF-Flüge am Tag – teils in kleinen Hop!-Maschinen (Embraer); es kann zu Annulierungen und Umbuchungen kommen. Auch die Verbindungen in andere deutsche Städte ist ausgedünnt; kleinere Flughäfen (z.B. Nürnberg) werden gar nicht oder nur unzuverlässig angeflogen. Für viele Reiseziele gibt es alternative Verbindungen mit Umstieg in Frankfurt (LH), Amsterdam (AF-KLM), Wien (Austrian) oder Genf (Suisse). Bitte beachten Sie evtl. Testpflichten für Transitpassagiere in den Niederlanden (die Regeln können sich kurzfristig ändern).
  • SNCF/DB: Im Schnitt bestehen drei bis vier fünf bis sechs Direktverbindungen nach Stuttgart und Frankfurt. Eine Direktverbindung nach München besteht derzeit nicht. Auch der tägliche Direktzug nach/von München existiert wieder. Gegebenenfalls haben Sie außerdem über die TGV-Bahnhöfe in Straßburg und Metz Anschluss an das deutsche Regionalnetz.
  • Der Thalys verkehrt regelmäßig aber mit ausgedünntem Fahrplan.

Einreise nach Frankreich [5.12.2021]

Auf Grund der Dynamik der Situation seit Jahresbeginn 2021 können sich die Vorschriften sehr kurzfristig ändern. Die aktuell geltenden Regeln finden Sie auf folgenden Internetseiten:

[5.6.2021] Die europäischen Binnengrenzen sind dem Grundsatz nach offen. Frankreich hat mit Wirkung vom 2. Juni eine Kategorisierung von Herkunftsländern vorgenommen, die zwischen “grün” (Schengen-Raum und eine Handvoll Länder), “orange” (alle anderen) und “rot” (ein Dutzend Länder mit starker Zirkulation des Virus) unterscheidet. [4.12.2021] Mit der Entdeckung der Omikron-Variente geht die Einführung einer “scharlachroten” Kategorie einher, ähnlich den deutschen Virusvariantengebieten.

An diesen Kategorien werden unterschiedliche Einreisevorschriften festgemacht (Test- und Nachweispflichten, Formular über motifs impérieux, etc.), wobei vor allem für die “orangenen”, “roten” und “scharlachroten” Länder ähnlich ausdifferenzierte Regelungen für Reisegründet und Nachweise definiert wurden, wie bereits seit Herbst in Deutschland. Eine aktuelle Liste findet sich beim Innenministerium.

Kategorisierung der Herkunftsländer (Stand 4.12.2021). Quelle: Ministère de l’Intérieur. Dunkelrot sind die Virusvariantengebiete (Omikron).

[5.12.2021] Ungeimpfte, die aus einem Land der EU nach Frankreich mit dem Flugzeug eineisen wollen, müssen ab 4.12.2021 einen negativen PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 24 h) bein Boarding vorlegen. Vollständig Geimpfte oder Genesene (ggf. mit Auffrischungsimpfung), die aus der EU einreisen, benötigen keinen Test. Alle Reisenden können bei der Ankunft zu einem PCR- oder Antigen-Test nach dem Zufallsprinzip aufgefordert werden – unabhängig vom Impfstatus. Vgl. die Angaben hier: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/deplacements (FAQ) und in diesem PDF mit verschiedenen weiteren Varianten (je nach Impfstatus, Herkunftsland etc.). Eine Quarantäne o.ä. besteht bei der EInreise aus “grünen” Herkunftsländern wie Deutschland nicht.

Auch bei “grünen Ländern” muss eine “déclaration sur l’honneur attestant d’une absence de symptômes d’infection à la covid-19 et de contact avec un cas confirmé de covid-19″ mitgeführt werden. Die Einreiseformulare findet man beim Innenministerium. Eine Quarantäne ist nicht nötig. Bei der Einreise mit dem Auto oder Zug entfällt damit faktisch die Testpflicht.

Reisebedingungen für “grüne” Länder (u.a. Schengenraum), Stand 5.12.2021.

[21.11.2021] Bei meinen letzten Flügen gab es in Roissy CDG keine besonderen Einreisekontrollen mehr. Der 3G-Nachweis war am Checkin-Schalter in München überprüft worden – hier unbedingt mehr Zeit einplanen, idealerweise eine Stunde oder mehr: ein Online-Checkin in Richtung Frankreich ist zumindest bei AF derzeit nicht möglich. In umgekehrter Richtung (Roissy/Orly –> Deutschland) gibt es bei AF die Möglichkeit, den Impfnachweis im Vorfeld hochzuladen; er wird von einer Drittfirma überprüft und auf der Boardingkarte ist die Freigabe vermerkt; ein Online-Checkin ist hier also möglich.

Die déclaration sur l’honneur wurde bei mir bisher nie kontrolliert. Ob sich das mit der Verschärfung der Regeln im Dezember 2021 wieder ändert, wird man abwarten müssen.

Für die Einreise von außerhalb des Schengen-Raums und aus Hochrisikogebieten mit hohen Inzidenzen oder neuen Mutanten gelten andere Regeln; es werden andere Formulare benötigt. Teilweise ist die Einreise verboten (außer für französische Staatsbürger). Vordrucke und Informationen finden sich ebenfalls auf den Seiten des Innenministeriums: für Reisen außerhalb des Schengenraums und für Überseedepartements.

Wer in Frankreich wohnt oder arbeitet und dorthin zurückkehren will, sollte für den Notfall immer einen der üblichen Nachweise über den Wohnsitz bei sich führen (Internet- oder Stromrechnung, Mietquittung, Bescheinigung des Vermieters, Nachweis über die Übernahme einer neuen Stelle/Arbeitsantritt).

Eine siebentägige Selbstisolation nach der Einreise wird von der Regierung empfohlen – ist aber nach französischem Recht nicht verpflichtend. Eine Überprüfung findet nicht statt.

Für Reisende, die an einem französischen Flughafen ankommen oder abfliegen, wurde ein Angebot an PCR- und Antigen-Schnelltests an den Flughäfen aufgebaut, um eine schnelle Testung zu gewährleisten; in der Regel ist eine Terminvereinbarung nötig.

Falls Sie abends oder nachts reisen, benötigen Sie wegen der abendlichen Ausgangssperre (ab 19h) in Frankreich zudem eine Selbstattestation über den Grund für die Nichteinhaltung der Ausgangssperre (s.o., Ausnahmegrund: Weg vom/zum Fernverkehr).

Ab 1. Juli wird der europäische pass sanitaire anerkannt, der wahlweise einen Impfnachweis, einen aktuellen negativen Test oder eine nachgewiesene frühere Covid-Erkrankung belegt.

Air France bietet eine hilfreiche Datenbank, um die Einreisebedingungen für verschiedene Verbindungen und Länder zu überprüfen: https://airfrance.traveldoc.aero/


Einreise nach Deutschland [19.12.2021]

Ähnlich wie in Frankreich ist die Einreise nach Deutschland grundsätzlich möglich, wenn auch neuen Regeln unterworfen, die sich je nach Herkunftsgebiet unterscheiden (vgl. Informationen bei der Deutschen Botschaft Paris).

Allgemeine Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes: und des Bundesgesundheitsministeriums:

Der Abschnitt gliedert sich in vier Teile:

  • Testpflicht für Einreisende
  • Verpflichtende Einreiseanmeldung
  • Quarantänepflicht für Einreisende
  • Ausnahmen von der Quarantänepflicht
  • Überblick für Eilige

Testpflicht für Einreisende

Seit Mitte Mai 2021 gilt eine neue, bundeseinheitliche Einreiseverordnung, die bestimmte Testpflichten vorsieht, sie wurde zum 1.8.2021 vereinfacht und verschärft. Erstmals seit über einem Jahr (!) werden damit bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten geregelt.

Seit 1. August unterscheidet Deutschland zwischen Hochrisikogebieten (v.a. hohe Inzidenzen) und Virusvariantengebieten (derzeit vor allem: gamma-Variante). Die Kategorie “Risikogebiete” ist weggefallen.

  • Es gilt eine generelle Nachweispflicht bei der Einreise, unabhängig vom Verkehrsmittel und davon, woher Sie einreisen – also auch bei der Einreise aus Frankreich. Bereits bei der Einreise muss ein negativer Test, ein gültiger Impfnachweis oder ein Genesenennachweis vorliegen – auch wenn i.d.R. keine Grenzkontrollen stattfinden. Das jeweilige Dokument (negativer Test, EU-Covid certificate, …) muss außerdem bereits vor der Abreise dem Flugunternehmen vorgelegt werden, und zwar i.d.R. beim Check-in; die Fluglinie kann ansonsten die Beförderung verweigern.
  • Verschärfte Testpflichten für die Einreise gelten für Hochrisikogebiete (seit 19.12.2021: Frankreich!): Die Einreise muss online angemeldet werden (s.u.); die geforderten Nachweise müssen bereits vor der Abreise bzw. beim Grenzübertritt vorliegen. Sie können bei der Einreiseanmeldung hochgeladen werden.
  • Bei der Einreise aus einem Virsuvariantengebiet (z.B. Großbritannien) müssen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test vorlegen.
  • Bei Hochrisiko- und Virusvariantengebieten gilt zudem eine Anmelde- und Quarantänepflicht (Details s.u.).
  • Für Kinder gelten evtl. besondere Regelungen.

Anerkannt werden die Ergebnisse verschiedener Testverfahren: Bei einem PCR-, PoC-PCR-Test oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik darf der Test nicht älter als 72 Stunden sein; bei allen anderen Tests (Schnelltests) nicht älter als 48 Stunden. Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet darf ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein. Antikörper-Tests gelten nicht! Ein im Ausland vorgenommener Test muss in deutscher, englischer, italienischer, spanischer oder französischer Sprache ausgestellt sein. Zu den Testmöglichkeiten in Paris und Frankreich siehe oben im Text.

Verpflichtende Einreiseanmeldung

Um die Arbeit der Gesundheitsämter zu erleichtern, wurde eine elektronische Erfassung der Einreisenden aus Risikogebieten eingeführt: die verpflichtende Digitale Einreiseanmeldung. Die Daten werden automatisch an das zuständige Gesundheitsamt am Reiseziel gemeldet – Sie müssen also damit rechnen, dass das Gesundheitsamt sich bei Ihnen meldet. SIe sollten also ggf. die Anmeldung, einen negativen Test oder weitere Dokumente mindestens zwei Wochen aufbewahren.

[19.12.2021] Derzeit besteht eine Anmeldepflicht bei der Einreise aus Frankreich (Kontinentalfrankreich und Réunion).

Die Anmeldung erfolgt hier: https://einreiseanmeldung.de/ Sie können bereits bei der Einreiseanmeldung den Reisegrund mitteilen, Ausnahmen von der Quarantäne angeben, über das Vorliegen eines negativen Tests, Impfnachweises etc. informieren und diesen als PDF hochladen (oder über einen Link später nachreichen).

Die Einreiseanmeldung wird bei Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten ggf. vor der Einreise kontrolliert, zum Beispiel beim Check-in durch das Flugunternehmen.

Die Einreiseanmeldung wurde bei mir im Zug bisher nie kontrolliert. Die Schaffner weisen aber immer darauf hin. Die Datenübermittlung an das Gesundheitsamt funktioniert aber sehr gut – ich werde oft noch vor der Einreise von dort per Mail angeschrieben und auf evtl. Pflichten hingewiesen.

Pflicht zur Abesonderung (qUANRANTÄNE) für Einreisende

Unabhängig von der Test- und Anmeldepflicht besteht eine Pflicht zur Absonderung (Quarantänepflicht) nach der Einreise aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten – je nach Impfstatus. Die Einstufung erfolgt durch das RKI. Das betrifft derzeit Kontinentalfrankreich und Réunion.

Bei der Einreise aus einem Risikogegbiet (Ausnahmen: Durchreise, Aufenthalt unter 24 Stunden, kleiner Grenzverkehr, Grenzpendler usw.) gilt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Die Pflicht zur Absonderung endet, sobald ein Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder Genesung vorgelegt wird. Erfolgt dies bereits bei der Einreiseanmeldung gibt es in diesen Fällen also faktisch keine Quarantäne. Der Test, Impfnachweis etc. kann über einen speziellen Link auch nachträglich in das System hochgeladen werden.

Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet (Frankreich!) ist die Dauer der Quarantäne 10 Tage. Sie kann auf zwei Weisen beendet werden:

  • Die Pflicht zur Quarantäne entfällt bei Vorliegen eines Impfnachweises oder Genesungsnachweises komplett: eine Absonderung ist für Geimpfte und Genesene nicht nötig.
  • Ansonsten ist eine Freitestung durch einen weiteren negativen PCR-Test (zusätzlich zum Test vor der Einreise!) erst am fünften Tag nach der Einreise möglich. Die Quarantäne endet mit dem Vorliegen des negativen Tests. Hier greifen ggf. Ausnahmen für privilegierte Reisegründe (s.u.).

Für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet gilt immer eine Quarantäne von 14 Tagen.

Die Quarantäne endet automatisch, sobald das RKI ein Herkunftsland aus seinen Listen streicht.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht bei Hochrisikogebieten

Es gibt Ausnahmen von der Quarantäne für privilegierte Reisezwecke (hier nur: Hochrisikogebiete), immer unter der Bedingung, dass keine für Covid-19 typischen Symptome vorliegen. Diese betreffen Personen auf der Durchreise, Grenzgänger und Grenzpendler, etc. Außerdem gelten Ausnahmen in folgenden Fällen (weitere Ausnahmen s. CoronaEinreiseV):

  • Besuche bei der Familie (1. Grad: Eltern/Kinder) oder beim Partner: die Anmelde- und Absonderungspflicht entfällt, wenn der Aufenthalt in Deutschland bzw. im (Hoch-)Risikogebiet unter 72 Stunden ist.
  • Besuche bei der Familie (1. und 2. Grad) oder beim Partner von mehr als 72 Stunden: die Absonderungspflicht entfällt, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt. Die Anmeldepflicht besteht weiter. Dasselbe gilt bei Beistand und Pflege schutz- und hilfebedürftiger Personen und medizinischer Behandlung.
  • Aufenthalte bis zu fünf Tage, die “zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums” sind: die Absonderungspflicht entfällt, der Grund muss ggf. nachgewiesen werden, etwa durch ein Schreiben des Arbeitgebers.

Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gibt es keine privilegierten Reisezwecke.

Zusammenfassung für Eilige

Einreise von Deutschland nach Frankreich
max. 24h vor der Einreise mit dem FlugzeugNicht-Geimpfte: Entnahme des PCR- oder Antigen-Tests
(andere Tests werden nicht akzeptiert!)
Einreise mit dem FlugzeugGeimpfte: Impfnachweis
Nicht-Geimpfte: negativer PCR- oder Antigen-Test (max. 24 Stunden) ODER Genesenennachweis (max. 6 Monate)
Alle: ehrenwörtliche Erklärung über das Fehlen von Symptomen
Einreise mit Auto oder Zugkeine Test- oder Nachweispflichten, keine Quarantäne oder sonstigen Nachweispflichten
Teststrategie bei Reisen von Deutschland nach Frankreich (gilt nicht für Transitreisende).
Einreise von Frankreich nach Deutschland
max. 72h bzw. 48h vor der Einreiseggf. Entnahme des Schnelltests bzw. PCR-Tests für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene
vor der EinreiseEinreiseanmeldung!
EinreiseNachweise müssen bei der Einreise vorliegen; bei Flügen: Kontrolle der entsprechenden Nachweise beim Check-in.
Quarantäne entfällt
… bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet mit Impf- oder Genesungsnachweis

… bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet mit privilegiertem Reisegrund:
– – Einreise zu Familienbesuch unter 72 Stunden (Anmelde- und Absonderunsgpflicht entfällt)
– – Einreise zu Familienbesuch über 72 Stunden (Absonderunspflicht entfällt)
– – beruflicher Aufenthalt unter 5 Tagen
5 bis max. 10 Tage Quarantäne …… für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet

Freitestung frühestens am 5. Tag nach der Einreise.
14 Tage Quarantäne
… (für Frankreich derzeit irrelevant)
… bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet (alle Reisenden, unabhängig vom Impfstsatus; keine Freitestung möglich)
Teststrategie bei Reisen von Frankreich nach Deutschland (gilt nicht für Transitreisende).

Archive und Bibliotheken in Frankreich (21.11.2021)

Alle Lesesäle von Archiven und Bibliotheken sind geöffnet. Im Zuge des déconfinement wurden die Belegungszahl (jauge) der Säle deutlich erhöht und teilweise die Öffnungszeiten auch wieder auf den normalem Standard verlängert. Das gilt auch für das DFK Paris und die Bibliothek des DHI Paris.

Unsere Teams stehen weiterhin gerne für Anfragen zur Verfügung, egal ob Sie über Ihre Forschung ins Gespräch kommen wollen oder Fragen zur Online-Recherche und zu Datenbanken haben … die beiden Pariser Institute der Max Weber-Stiftung stehen Ihnen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite!

Aktuelle Informationen und hilfreiche Links beim DHIP.

Aktuelle Infirmationen und hilfreiche Links beim DFK.

Anders als in Deutschland ist der Archiv- und Bibliotheksbetrieb seit Sommer 2020 (trotz Einschränkungen) immer aufrechterhalten worden. Nur noch selten kommt es zu Wartezeiten wegen der Reduzierung der Leseplätze; Auskunfts- und Reproduktionsservices benötigen evtl. längere Zeit, wegen der vielen Anfragen. Hier empfiehlt sich die Kontaktaufnahme im Einzelfall. Die Benutzungsregeln werden im Verlauf des Sommer 2021 wohl weiter vereinfacht, dennoch ist mit reduzierten Öffnungszeiten, reduzierter Platzzahl, obligatorischer Voranmeldung Bis auf weiteres ist mit reduzierten Bestellkontingenten, Maskenpflicht im Lesesaal, etc. zu rechnen.

Teilweise wurde die Platzreservierung im Sommer/Herbst wieder abgeschafft. Viele Einrichtungen nutzen für die Platzreservierung die App “Affluences”, etwa das Nationalarchiv oder die Bibliothèque interuniversitaire de la Sorbonne. Die beste Taktik etwa bei den AN scheint zu sein, sofort um Mitternacht den Platz für die Folgewoche (J+7) zu buchen, sobald jeweils ein weiterer Tag freigeschaltet wird. Auch die meisten Bibliotheken der Stadt Paris sind geöffnet, darunter die Bibliothèque historique de la Ville de Paris (Info-Seiten zu Öffnungszeiten und Links zur Reservierung).

Die Bibliothek der FMSH in der Rue Raspail hat seit 30. September definitiv geschlossen, da der Umzug in das GED (Grand équipement documentaire) auf dem Campus Condorcet bevorsteht. Die Bestände, etwa auch jene des IHTP, befinden sich mehrheitlich wohl noch in Außenmaagazinen. Zwawr gibt es dort momentan ein Provisorium (“GED hors les murs“). Nach Auskunft eines deutschen Kollegen ist eine Benutzung von Archiv- oder Bibliotheksbeständen derzeit eigentlich nicht vorgesehen; vieles hängt wohl vom Verhandlungsgeschick im Einzelfall ab.

Wer die Lesesäle der großen Institutionen kennt, wird an den folgenden Zahlen die Einschränkungen im Benutzungsablauf ablesen können. Über einen längeren Zeitraum hinweg täglich einen Leseplatz zu ergattern, ist schwierig Starke Benutzungseinschränkungen (Platzzahl oder Bestellkontingente) gibt es nur noch in wenigen Einrichtungen, etwa beim CAD oder in den ANOM . Allgemein sind die Erfahrungen nicht schlecht. Im Regelfall ist keine Reservierung mehr nötig, falls doch, so ist der Vorlauf meist wenige Tage. Die Situation ist also völlig anders als etwa im Bundesarchiv: die französischen Archive sind nicht auf Monate ausgebucht.

Grundsäzlich ist der Zugang zu Quellen und Literatur also gesichert. Sie sollten aber bereit sein, kurzfristig mit Terminen in verschiedenen Institutionen zu jonglieren. Und wenn Sie einmal keinen Termin bekommen: unsere Bibliothek ist immer für Sie da und bietet neben einem Arbeitsplatz eine exzellente Literaturversorgung!

Bitte beachten Sie die fermetures annuelles, auf die die Institutionen in der Regel NICHT verzichten!

BnFDie Forschungslesesäle an allen Standorten sind geöffnet, ebenso die öffentliche Bibliothek (haut-de-jardin).
AN Pierrefitte-sur-SeineDer Lesesaal ist ohne Reservierung geöffnet: Règlement spécifique à la période Covid-19. Ein spezifisches Règlement de salle findet Anwendung. Die Bestellquoten bleiben begrenzt; am Samstag ist keine Bestellung “le jour même” möglich.

Für die jüngste Zeitgeschichte beachten Sie bitte die Benutzungseinschränkungen durch die Schließung des Standorts Fontainebleau. Der Umzug aller Bestände soll bis 2022 abgeschlossen sein. Die Internetseiten der AN teilen mit, welche Bestände bereits in Pierrefitte eingesehen werden können.
AN ParisDer Lesesaal ist ohne Reservierung geöffnet: Règlement spécifique à la période Covid-19. Ein spezifisches Règlement de salle findet Anwendung.
AN d’outre-merDer Lesesaal ist geöffnet. Règlement de salle.
AN CAMTDer Lesesaal ist geöffnet, eine Reservierung wird empfohlen (Regeln).
CAD La CourneuveDer Lesesaal ist geöffnet (50 35 45 Personen).
CAD NantesDer Lesesaal ist geöffnet.
SAEF Savigny-le-TempleDer Lesesaal ist geöffnet. Platzreservierung über ein Kontaktformular (mind. drei Tage im Voraus).
INHADie Lesesäle sind geöffnet.
SHDAlle Lesesäle sind geöffnet. An allen Standorten ist eine Terminvereinbarung nötig, in Vincennes über das Nutzerkonto, ansonsten per Mail: Caen (max. 8 Personen), Toulon (8 Personen), Brest, Châtellerault, Cherbourg, Lorient (20 Personen, ohne Reservierung), Pau (8 Personen) und Rochefort.
Archives de ParisDer Lesesaal ist geöffnet (ohne Terminvereinbarung).
Lesesaalkapazitäten (ohne Gewähr), Stand 21.11..2021.

Diskutieren Sie mit uns in unseren Forschungsseminaren!

Das DHI Paris plant, neben seinem Tagungsprogramm weiterhin viele wissenschaftlichen Veranstaltungen in Form von Videokonferenzen oder in hybrider Form anzubieten – das gilt auch für unsere Reihe der “Jeudis”. Sie dürfen also auf die Planung im akademischen Jahr 2021/22 gespannt sein.

In unseren Forschungsseminaren diskutieren wir über aktuelle Projekte und Forschung:

  • Neuere und Neueste Geschichte: Atelier du transnational;
  • Mittelalter: Séminaire d’histoire médiévale;
  • Frühe Neuzeit: Séminaire de recherche sur les Lumières.

Details und vor allem auch Hinweise zur künftigen “Darreichungsform” finden Sie in unserem Veranstaltungskalender oder einmal im Monat in unserem Newsletter (Eintrag unter www.dhi-paris.fr). Wir laden Sie herzlich ein, das deutsch-französische wissenschaftliche Gespräch gemeinsam weiterzuführen.

  1. Quelle: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus []
  2. Anders als in Deutschland werden in Frankreich alle medizinischen Proben nicht beim Arzt sondern in dezentralen Laboren entnommen, von denen es in den meisten Stadtvierteln mehrere gibt. Einfachere Tests werden vor Ort ausgewertet, andere werden in Zentrallabore transportiert. Die Ergebnisse werden immer direkt an die Patienten übermittelt, in der Regel per Mail oder nach Erhalt einer SMS über den gesicherten SiDEP Server. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Finger (26. Mai 2021). C’est quand l’été? Forschungsreisen im Sommer 2021. Franco-Fil. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ou4y


Jürgen Finger

Head of the Contemporary history and the Publications teams at the German Historical Institute Paris. Project: "Markets and morals. The Moral Economy of French Capitalism 1880-1914/18". Authour of "Moral & Ökonomie im 20. Jh. Eine Anthologie" (2022), "Eigensinn im Einheitsstaat" (2016), "Dr. Oetker und der Nationalsozialismus" (2013) and "Vom Recht zur Geschichte" (2009).

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